Das Verbot der NPD-Kundgebung am 9.11. ist möglicherweise daran gescheitert, dass die Essener Polizei dem Oberverwaltungsgericht Münster nicht rechtzeitig mitgeteilt hat, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen Berufung einlegen zu wollen. Das berichtete die WAZ am 13.11.